Ich bin Berufsbetreuer*in - Da brauch ich doch keine Versicherung, oder doch?
Yvonne Brendel
Fachfrau für Versicherungen i.A.
05.05.2020

Ich bin Berufsbetreuer*in - Da brauch ich doch keine Versicherung, oder doch?

Soll, muss, kann ich mich als Berufsbetreuer versichern und wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es für mich.

Ein Beruf mit verantwortungsvollen Aufgaben und einem herausragenden Händchen im Umgang mit Menschen. Insbesondere mit denen, welche teilweise oder ganz beeinträchtigt sind in ihrer Gesundheit, im Geiste oder körperlich und nicht / teilweise rechts- oder handlungsfähig sind.
Genauso individuell wie die Menschen, welche Berufsbetreuer (i.S.d. §§ 1896 ff. BGB) unterstützen, sind auch die Aufgaben und Tätigkeiten eines Berufsbetreuers. Im Vordergrund steht immer das Wohl des Betreuten und das Handeln in dessen Sinne. Da ein Berufsbetreuer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ist es auf jeden Fall sinnvoll eine Gewerbeversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Insbesondere, da Sie als Berufsbetreuer i.d.R. auch mit Ihrem Privatvermögen haften. Unangenehm wird es dann, wenn Ihnen Schadenersatzansprüche drohen, welche Sie in erhebliche persönliche finanzielle Schwierigkeiten bis hin zur Privatinsolvenz bringen können.
Eine solche Versicherung schafft aber auch bei Ihrem Betreuten bzw. dessen Angehörigen Vertrauen.
Selbst Betreuungsgerichte bestellen Sie u.U. nur als Berufsbetreuer, wenn Sie mindestens eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen können.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine Betriebshaftpflichtversicherung sein. Somit können Vermögens-, Sach- oder Personenschäden gleichermaßen abgedeckt werden.

Was kann eine Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer leisten?

Vermögensschäden: keine Personen- oder Sachschäden oder daraus resultierende Vermögensschäden

Beispiel 1: Versicherungsbeitrag vergessen zu zahlen

Sie betreuen, als Berufsbetreuer, einen dementen Hauseigentümer und kümmern sich um dessen Vermögensangelegenheiten. Als Ihr Betreuter nun in ein Pflegeheim zieht und sein Haus leer steht, vergessen Sie die Prämien für die Gebäudeversicherung zu zahlen; der Vertrag wird von der Versicherung gekündigt. Der nächste Winter ist sehr frostig und es kommt zu einem Rohrbruch. Sie, als Betreuer, werden für diesen Schaden haftbar gemacht und Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begleicht die Schadensumme.

Beispiel 2: Ein Interessenkonflikt

Für Ihren Betreuten müssen Sie auch Anträge bei der Agentur für Arbeit stellen, z.B. für die Zahlung der Krankenkassenbeiträge. Leider möchte Ihr Betreuter nicht, dass Sie dies tun und kommen somit dessen Wunsch nach, keine Meldung an die Agentur für Arbeit zu machen. Nach einiger Zeit stellt nun die Krankenkasse Ihre Beitragsforderungen direkt an den Betreuten. Die Angehörigen verlangen nun, dass Sie, als Berufsbetreuer, die offenen Beiträge an die Krankenkassen zahlen sollen. Die Vermögensschadenhaftplichtversicherung kommt für den Schaden auf und begleicht die geforderten Beiträge.

Personenschäden: optionaler Zusatzbaustein als Betriebshaftpflichtversicherung

Beispiel: Da war der Schnee schneller

Als Berufsbetreuer ist eine Ihrer Aufgaben, im Winter für Ihren Betreuten die Räum- und Streupflicht zu übernehmen. Ausversehen hatten Sie dieser nicht rechtzeitig nachkommen können. Ein Passant rutscht im Schnee auf dem Grundstück Ihres Betreuten aus und zieht sich schwere Verletzungen zu. Die Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen werden an Sie gestellt. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung springt ein und reguliert den Schaden für Sie.

Sachschäden: optionaler Zusatzbaustein als Betriebshaftpflichtversicherung

Beispiel: Papiere suchen

Ihr Betreuter wird zur Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen. Dem Arzt fehlen Untersuchungsberichte zur Behandlung, diese liegen jedoch in der Wohnung des Betreuten. Auf der Suche nach den Papieren in der Wohnung des Betreuten beschädigen Sie ausversehen dessen TV-Gerät. Die Reparatur des Gerätes übernimmt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

Schäden an digitalen Daten: optionaler Zusatzbaustein als Cyberschadendeckung

Beispiel: Hackerangriff

Für die Übersichtlichkeit und der Umwelt zuliebe sind Ihre Dokumente und Daten zu Ihren Betreuungen digital abgelegt. Das funktioniert auch sehr gut, Sie haben immer schnell Zugriff auf betreuungsrelevante Unterlagen. Nun wurde Ihr PC von einem Hacker gesperrt. Dieser verlangt für die Freigabe Ihrer Daten eine hohe Summe von Ihnen. Sie holen sich einen Profi, der Sie in Ihrer Krise unterstützt und Ihre Daten sichert. Die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Systeme übernimmt Ihr zusätzlicher Prämienschutz der Cyberschadendeckung.


Abschließend kann auf die anfängliche Frage „Brauche ich eine Versicherung als Berufsbetreuer?“ mit einem klaren JA geantwortet werden.
Zwar besteht als Berufsbetreuer keine gesetzliche Versicherungspflicht, dennoch kann ein Betreuungsgericht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor der Bestellung eines Berufsbetreuers verlangen bzw. voraussetzen. Im schlimmsten Falle ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, für Sie als Berufsbetreuer, eine Sicherung Ihrer finanziellen Existenz.

Bei der Vielzahl an Versicherern stehen wir Ihnen zur Seite, den für Sie passenden Tarif zu finden.
Egal ob grundlegender Prämienschutz in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine Ergänzung um eine Betriebshaftpflichtversicherung, Sachversicherung oder die Abdeckung von Cyber- und Datenrisiken.

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