Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer

Vermögensschadenhaft­pflicht­versicherung für Berufsbetreuer*innen

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Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer

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Vergleichsrechner zur Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer

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Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer*innen

?ist ein Service der VCU 24 GmbH. Als Versicherungsmakler haben wir uns auf die Wünsche und Bedürfnisse von Berufsbetreuern spezialisiert.

Auf unserer Seite haben Sie die Möglichkeit einen unabhängigen Vergleich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer durchzuführen. Neben einer übersichtlichen Beitragsübersicht renomierter Anbieter können Sie auch die Leistungen sehr detailiert vergleichen. Nutzen Sie jetzt unseren obenstehenden Angebots- und Vergleichsrechner zur Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer und erhalten Sie kostenloses und sofort ein Ergebnis.
Als Berufsbetreuer werden Sie vom Gericht bestellt um die Verantwortung für Personen zu übernehmen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Zu den typischen Aufgaben eines Berufsbetreuers gehören die Vermögensvorsorge, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten und vieles mehr.

Da das Aufgabengebiet eines Berufsbetreuers sehr weit gefächert ist, kann es schnell mal passieren, dass z.B. Fristen versäumt werden oder Forderungen aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit verjähren.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer ist eine der wichtigsten Absicherungen für Berufsbetreuer. Sie schützt Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und leistet Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen. Sollte der Schadenersatzanspruch unberechtigt sein übernimmt Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer eine passive Rechtsschutzfunktion, das bedeutet, der Versicherer wehrt die Schadenersatzansprüche auf seine Kosten, wenn nötig auch vor Gericht ab.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG sind Sie als Berufsbetreuer*in seit dem 01.01.2023 zum führen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Versicherungssumme muss mindestens 250.000€ je Versicherungsfall betragen und muss 4 mal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

Die Pflichtversicherung ist gegenüber der Stammbehörde bzw. der Betreuungsbehörde nachzuweisen.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG sind Sie als Berufsbetreuer*in seit dem 01.01.2023 zu einer Versicherungssumme von mindestens 250.000€ je Versicherungsfall verpflichtet. Zusätzlich muss diese Versicherungssumme 4 mal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

Wir empfehlen Ihnen hierbei Rücksicht auf die Anzahl der betreuten Verfahren und die hierzu jeweils betreuten Vermögenswerte zu nehmen. Generell ist es sinnvoll die Versicherungssumme besser etwas zu hoch als zu niedrig anzusetzen. Hintergrund hierbei ist es, dass die bei der Abwehr eines unberechtigten Schadenersatzanspruches, durch Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer*in, entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten schnell eine zu gering gewählte Versicherungssumme übersteigen können. Die über die Versicherungssumme hinaus laufenden Kosten hat der Versicherungsnehmer in diesem Falle selbst zu tragen.

Sollten Sie sich bei der Wahl der Versicherungssumme zu Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer*in nicht sicher sein, fragen Sie einen unserer Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bestimmung, der für Sie passenden Versicherungssumme.
Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer können Sie in unserem Vergleichsrechner die Betriebshaftpflichtversicherung direkt hinzu wählen. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet im Vergleich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer Schadenersatz für berechtigte Schadenersatzansprüche infolge eines Personen- oder Sachschadens und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche infolge eines Personen- oder Sachschadens ab. Kommt eine Person zu Schaden weil sie beispielsweise in Ihrem Büro auf dem frisch gewischten Parkettboden ausrutscht, können die von der geschädigten Person geforderten Schadenersatzansprüche schnell eine existenzbedrohende Summe erreichen. Haben Sie in einem solchen Fall keine Betriebshaftpflichtversicherung, haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.
Einer betreuten Person wird der Arbeitsvertrag gekündigt. Der zuständige Betreuer nimmt für die Person ein Abfindungsangebot an, anstatt einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Höhe der Abfindung fällt sehr gering aus, da nur die Hälfte der Betriebszugehörigkeitsdauer berücksichtig wurde. Nach einiger Zeit wird dieser Sachverhalt aufgedeckt. Da die Abfindung eigentlich hätte höher ausfallen müssen, leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Berufsbetreuers den Differenzbetrag.

Ein Betreuer legt für seinen Mündel einen Teil seines Vermögens langfristig an und übersieht bei der Überprüfung der finanziellen, dass der Mündel regelmäßige Raten für seine Eigentumswohnung aufbringen muss. Als die nächste Rate fällig wird, fällt auf, dass der Mündel die Raten nicht aufbringen kann und deshalb einen Kredit aufnehmen muss. Die Kosten für den Kredit werden als Schadenersatz bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer geltend gemacht.

Ein Berufsbetreuer soll für eine von ihm betreute Person einen Rentenantrag stellen. Da der Betreuer mehrere Verfahren betreut, stellt er versehentlich den Rentenantrag für eine andere Person. Als der Fehler auffällt, ist bereits ein Teil der Rentenansprüche verjährt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer leistet Schadenersatz in Höhe der verjährten Ansprüche.
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